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Indikation: Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptwirkstoff von Cannabis sativa. Wegen seiner psychotropen Wirkung wird es als Rauschdroge konsumiert. Seit April 2024 sind Besitz und Konsum in beschränkter Menge zugelassen.
Seit 2017 können Ärzte gemäß § 31 (6) SGB V Cannabisarzneimittel für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Vor der ersten Verordnung ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ein Anspruch auf Versorgung besteht, wenn:
Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht verfügbar ist oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes nicht angewendet werden kann.
Eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Indikationen, in denen Cannabisarzneimittel zunehmend verordnet werden, sind: chronische Schmerzsyndrome, Chemotherapie induziertes Erbrechen und Nausea
Spastizität bei Multipler Sklerose (MS) und bei Paraplegie, Appetitverlust und Gewichtsabnahme bei kachektischen AIDS-Patienten und Tumorpatienten.
Wirkmechanismus: THC ist ein partieller Agonist an den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Als Droge wird es in der Regel per Rauchen inhaliert, durch die Benzpyrene im Rauch ist bei häufigem Konsum mit einer Induktion von CYP1A2 zu rechnen. Als Arzneimittel wird es oral verabreicht und verwendet unter dem Namen Dronabinol.
Nebenwirkungen: Häufig (Inzidenz > 1%) sind unter anderem Amnesie, Angst/Nervosität, Ataxie (Koordinationsstörungen), Verwirrung, Depersonalisation, Schwindel, Euphorie, Halluzinationen, paranoide Reaktion, Schläfrigkeit, abnormales Denken, Palpitationen, Tachykardie, Vasodilatation/Gesichtsrötung, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen.
| Aktivität | aktiver Wirkstoff/Metabolit |