PSIAC
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PSIAC

Allgemeine Geschäftsbedingungen PSIAC

  1. Definitionen, Beschränkung auf Unternehmer gemäß § 14 BGB
    1. PSIAC – Interaktionscomputer für die Psychiatrie (im Folgenden „PSIAC“) wird von der Springer-Verlag GmbH betrieben. Der Vertrag über die Nutzung von PSIAC wird jedoch mit der Springer Nature Customer Service Center GmbH, Tiergartenstr. 15–17, 69121 Heidelberg, Deutschland (im Folgenden: „Springer“) abgeschlossen, die auch die Rechnungsstellung vornimmt.
    2. Der Vertragspartner von Springer, der PSIAC selbst nutzt oder durch eigene Mitarbeiter nutzen lässt, wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
    3. Die natürlichen Personen, die PSIAC berechtigterweise nutzen, werden im Folgenden als „Benutzer“ bezeichnet; im Falle einer Einzelplatzlizenz ist der Kunde mit dem Benutzer identisch (zum Beispiel ein niedergelassener Arzt, der PSIAC selbst nutzt).
    4. Das Angebot richtet sich nur an institutionelle Kunden und Selbständige. Mitarbeiter einer Einrichtung oder eines anderen Betriebes, zum Beispiel Klinik, (Pharma-)Unternehmen oder Labor (im Folgenden zusammenfassen: „Einrichtung“) können einen Vertrag über die Nutzung von PSIAC daher nicht im eigenen Namen abschließen; solche Personen können nur als Mitarbeiter eines Kunden, der eine Mehrplatzlizenz erworben hat, zur Nutzung berechtigt sein.
  2. Geltungsbereich, Änderungen der AGB
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Springer und den Kunden über die Nutzung von PSIAC. Für andere Angebote von Springer gelten gegebenenfalls andere allgemeine Geschäftsbedingungen.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers werden nicht Vertragsinhalt, außer wenn Springer diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
    3. Springer ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu ändern. Springer wird den Kunden eine geplante Änderung rechtzeitig vorab mitteilen. Widerspricht der Kunde der geplanten Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Mitteilung wird Springer den Kunden auf die Widerrufsfrist und die Folge, dass der fehlende Widerspruch als Zustimmung gilt, besonders hinweisen.
  3. Vertragsschluss
    1. Einzelplatzlizenz: Der Kunde gibt seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages über das Online-Formular auf der PSIAC-Website ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Springer die Bestellung ausdrücklich annimmt oder ihn durch Freischaltung des Zugangs stillschweigend annimmt. Bis zum verbindlichen Absenden der Bestellung mit dem Button „Registrieren“ kann der Kunde seine Eingaben jederzeit überprüfen und erforderlichenfalls korrigieren.
    2. Mehrplatzlizenz: Mehrplatzlizenzen können nicht online bestellt werden. Springer unterbreitet auf Anfrage ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Springer annimmt.
    3. Weiternutzung einer testweisen Einzelplatzlizenz: Hat sich eine Einzelperson über das Online-Formular auf der PSIAC-Website registriert, erhält sie ein Benutzerkonto und gilt für die Dauer der Testphase (Ziffer 4) als Benutzer. Will ein solcher Benutzer PSIAC weiter nutzen, bestehen zwei Möglichkeiten:
      • Der Benutzer erwirbt eine reguläre Einplatzlizenz im Jahresabonnement (Ziffer 5) oder
      • der Benutzer ordnet sein Benutzerkonto der Mehrplatzlizenz des Kunden zu, der sein Arbeitgeber/Dienstherr ist; diese Möglichkeit besteht nur, wenn der Kunde über eine Mehrplatzlizenz verfügt, bei der er individuelle Benutzerkonten verwaltet (Ziffer 7.2.1).
  4. Kostenlose Testphase
    1. Eine Einzelplatzlizenz kann zunächst auch kostenlos im Rahmen einer Testphase bestellt werden. Diese Testphase dauert sieben Kalendertage ab dem Tag, an dem die Registrierung erfolgt ist und der Vertrag zustande gekommen ist.
    2. Die Testphase endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um.
    3. Die Testphase kann von einer Person nur einmal in Anspruch genommen werden, Springer kann jedoch nach eigenem Ermessen eine weitere Testphase gestatten.
  5. Abonnement, Laufzeit und Kündigung
    1. Die Laufzeit des Abonnements für eine Einzelplatz- oder Mehrplatzlizenz beträgt ein Jahr ab dem Tag, an dem der Vertrag gemäß Ziffer 3 zustande gekommen ist.
    2. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende der aktuellen Laufzeit in Textform gekündigt wird (für Textform genügt die Übermittlung als E-Mail, Fax oder Brief).
    3. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich; in diesem Fall hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf die Rückzahlung der bereits gezahlten Abonnementgebühr, auch nicht anteilig.
  6. Zahlung, Zahlungsverzug
    1. Die Abonnementgebühr für ein Jahr ist mit Zustandekommen des Vertrages bzw. der jeweiligen Verlängerung des Abonnements im Voraus fällig, soweit nicht im Angebot für eine Mehrplatzlizenz etwas Abweichendes vereinbart wurde.
    2. Die Zahlung ist durch SEPA-Lastschrift oder durch Überweisung (nach Erhalt einer Rechnung) möglich. Im Falle der Zahlung mit Lastschrift wird das Konto sofort mit Zustandekommen des Vertrages und gegebenenfalls der Verlängerung der Laufzeit belastet.
    3. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er die Abonnementgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung bezahlt.
    4. Springer ist im Falle des Verzugs berechtigt, gemäß § 288 BGB die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale zu fordern; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, auf den die Pauschale gegebenenfalls angerechnet wird, bleibt vorbehalten.
    5. Springer ist im Falle des Verzugs zudem berechtigt, das oder die dem Kunden zugeordneten Benutzerkonten so lange zu sperren, bis die fällige Zahlung vollständig erfolgt ist.
  7. Benutzerkonten, Einzelplatz- und Mehrplatzlizenzen
    1. Einzelplatzlizenz: Eine Einzelplatzlizenz berechtigt den Kunden, der zugleich der Benutzer ist, zum persönlichen Gebrauch von PSIAC für die Dauer der Testphase bzw. die Laufzeit des Abonnements. Der Kunde muss ein Benutzerkonto registriert haben. Ohne Benutzerkonto ist die Nutzung von PSIAC im Rahmen einer Einzelplatzlizenz nicht möglich.
    2. Mehrplatzlizenz: Die Mehrbenutzerlizenz berechtigt die vereinbarte Zahl von Benutzern zur Nutzung von PSIAC für die Laufzeit des Abonnements. Für Mehrplatzlizenzen können unterschiedliche Techniken eingesetzt werden, um die Berechtigung der dem Kunden zugeordneten Benutzer zu überprüfen. Die eingesetzte Technik wird im Angebot festgelegt.
      1. Verwaltung individueller Benutzerkonten: Wurde dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, Benutzerkonten selbst zu administrieren, erhält der Kunde einen Administratorzugang für einzelne Benutzer, die gegenüber Springer als Administrator(en) benannt werden. Über einen Administratorzugang kann der Kunde im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs selbständig Benutzerkonten seiner Lizenz hinzufügen oder entfernen. Ein Administrator kann dabei nur die Stammdaten (Name, Zugangsdaten) des Benutzerkontos einsehen und bearbeiten, nicht die bei der Nutzung anfallenden Daten (zum Beispiel die vom Benutzer abgefragten Inhalte oder von ihm verfassten Nachrichten an das Autorenteam.)
      2. Zuweisung einer IP-Range: Die Berechtigung der Benutzer kann in einer Einrichtung auch anhand der IP-Adresse des anfragenden Endgeräts geprüft werden. Hierzu wird die IP-Adresse mit dem Adressbereich (IP-Range) der PSIAC-Kunden abgeglichen, um das anfragende Endgerät einem Kunden zuzuordnen und sicherzustellen, dass der Nutzer des Endgeräts als Benutzer berechtigt ist und sich die Nutzung im Rahmen des Lizenzumfangs des Kunden hält.
  8. Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Benutzerkonto
    1. Der Kunde darf PSIAC ausschließlich für die eigene Recherche von Wechselwirkungen nutzen und die abgerufenen Informationen nur für eigene interne Zwecke der Einrichtung nutzen (im Folgenden: „vertragsgemäße Nutzung“).
    2. Untersagt sind insbesondere die Veröffentlichung und die Weitergabe der abgerufenen Informationen an externe Dritte; die Vervielfältigung eines wesentlichen Teils von PSIAC; eine systematische wiederholte Abfrage von Informationen, die nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist; die Nutzung der abgerufenen Informationen zur Erstellung konkurrierender Informationsangebote; der unbefugte Zugriff auf Daten und Inhalte, insbesondere unter Überschreitung des Lizenzumfangs; Handlungen, die den Betrieb von PSIAC beeinträchtigen oder andere Benutzer oder Dritte behindern oder belästigen können.
    3. Der Benutzer darf sein Benutzerkonto ausschließlich selbst und für eigene Zwecke nutzen. Die Weitergabe der Zugangsdaten zum Benutzerkonto oder die Gestattung der Mitbenutzung durch andere ist unzulässig; dies gilt auch für die Weitergabe oder Mitbenutzung innerhalb derselben Einrichtung und im Verhältnis zu anderen Benutzern.
    4. Wird dem Kunden bekannt oder hat er den begründeten Verdacht, dass seine Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder sein Benutzerkonto unbefugt genutzt wurde, ist er verpflichtet, dies dem Administrator seiner Einrichtung sowie Springer unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort zu ändern oder ändern zu lassen.
    5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Benutzer. Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehenden Pflichten den ihm zugeordneten Benutzern aufzuerlegen, die Einhaltung zu überwachen und gegen Verstöße in geeigneter Form einzuschreiten. Der Kunde haftet für Handlungen der ihm zugeordneten Benutzer gemäß § 278 BGB wie für eigenes Verschulden.
    6. Springer ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Pflichten eines Kunden oder Benutzers das betreffende Benutzerkonto oder den Zugriff des Kunden insgesamt zu sperren, bis der vertragswidrige Zustand beendet ist, soweit dies nach der Art und Schwere des Verstoßes angemessen ist.
    7. Bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Zustandes ist Springer zur fristlosen Kündigung berechtigt.
  9. Verantwortung des Benutzers PSIAC richtet sich in erster Linie an medizinische Fachpersonen und hilft, schnell und unkompliziert die notwendigen Informationen zu Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Wirkstoffen einzuholen. Interaktionen hängen jedoch von vielen Faktoren (Genetik, Krankheit, Alter, Geschlecht, Lifestyle, Ernährung etc.) ab, und können deshalb für den einzelnen Menschen nicht genau vorausgesagt werden. Der Benutzer von PSIAC muss die erhaltenen Informationen auf Plausibilität überprüfen und für jede individuelle klinische Situation werten. Die Verantwortung für die Abgabe oder Verschreibung eines Medikamentes oder einer medikamentösen Kombination liegt alleine beim Arzt/der Ärztin und/oder dem Apotheker/der Apothekerin.
  10. Interne Nachrichten an das Autorenteam
    1. Benutzer können interne Nachrichten an das Autorenteam senden, um die abgerufenen Informationen zu kommentieren oder Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen zu machen.
    2. Diese Nachrichten werden im System von PSIAC zum Abruf durch die Mitglieder der Autorenteams gespeichert. Die Nachrichten sind nicht für andere Benutzer oder sonstige Dritte einsehbar und werden ausschließlich zur Kommunikation mit dem Autorenteam verwendet.
  11. Therapeutisches Drug-Monitoring (TDM)
    1. TDM ist eine neu entwickelte Funktion, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht zur Verfügung steht. Der Kunde hat auf diese Funktion keinen Anspruch. Springer ist berechtigt, diese Funktion nach einer Testphase wieder einzustellen oder in veränderter Form einzuführen.
    2. TDM bietet Hilfestellung bei der Interpretation von Wirkstoffkonzentrationen im Blut. Um auszuschließen, dass ein Patient von unterschiedlichen Ärzten mit Medikamenten mit demselben Wirkstoff behandelt wird, können die behandelnden Ärzte einen Alarm beauftragen, der vor Doppelverordnungen warnt.
  12. Schnittstelle zum Klinikinformationssystem (KIS)
    1. Die Schnittstelle zum KIS ist eine neu entwickelte Funktion, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht zur Verfügung steht. Der Kunde hat auf diese Funktion keinen Anspruch. Springer ist berechtigt, diese Funktion nach einer Testphase wieder einzustellen oder in veränderter Form einzuführen.
    2. Die KIS-Schnittstelle ermöglicht durch eine Anbindung von PSIAC an das KIS der Einrichtung des Kunden, dass verschiedene Mitarbeiter der Einrichtung den Medikationsplan eines Patienten jederzeit abrufen können und der Zugriff auf PSIAC in die elektronische Patientenakte integriert erfolgen kann.
  13. Leistungsgüte
    1. Der Springer Verlag übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit von PSIAC. Springer wird sich bemühen, geplante Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder am Wochenende anzusetzen. Vorübergehende Störungen des Betriebs und vorübergehende Ausfälle sind nie ganz vermeidbar. Geplante Ausfallzeiten und sonstige Störungen und Ausfällen von im Mittel insgesamt weniger als 10% im Monat stellen keinen Mangel dar.
    2. Änderungen des Funktionsumfangs oder der Funktionsweise von PSIAC, die unwesentlich oder für den Kunden nicht nachteilig sind, stellen keinen Mangel dar.
    3. Die in PSIAC bereitgestellten Informationen werden nach bestem Wissen und Können durch die Autoren von PSIAC anhand der entsprechenden Fachliteratur, der Beipackzettel des Medikamentes und aus publizierten Fachartikeln gewonnen, regelmäßig überprüft und aktualisiert. Dennoch können Irrtümer nicht völlig ausgeschlossen werden. Es kann daher keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen in PSIAC gegeben werden.
  14. Haftung
    1. Springer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (im Folgenden: „Personenschäden“) ist ebenfalls nicht beschränkt.
    2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. In diesem beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, die vertragstypisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Als „wesentliche vertragliche Pflichten“ gelten solche Pflichten, auf die ein Vertragspartner regelmäßig vertraut und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Springer sowie für deren Organe und Mitarbeiter.
  15. Geistiges Eigentum
    1. PSIAC ist das Resultat einer mehrjährigen Entwicklung. Das ausschließliche Verwertungsrecht liegt beim Springer Verlag. Alle Inhalte von PSIAC sind urheberrechtlich geschützt. Die Datenbank ist durch das Datenbankrecht geschützt.
    2. Unbeschadet der Pflichten des Kunden und der Benutzer nach Ziffer 8 und der für Verstöße vorgesehenen vertraglichen Folgen ist Springer berechtigt, gegen jede Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums von Springer oder verbundenen Unternehmen vorzugehen.
  16. Datenschutz Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung für die Website unter https://www.psiac.de/privacy-policy. Abweichend von der Datenschutzerklärung für die Website ist jedoch Springer als Vertragspartner (Ziffer 1.1) der für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Der in der Datenschutzerklärung genannte Konzerndatenschutzbeauftragte ist auch der Datenschutzbeauftragte von Springer.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt etwaige frühere Absprachen oder Angebote. Spätere Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam, sofern nicht einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
    3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
    4. Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Springer. Der Springer Verlag ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden oder Benutzer auch bei jedem anderen zuständigen Gericht gelten zu machen.